Die Insolvenz eines Kunden ist in der Regel bereits durch den Forderungsausfall ein nicht unerhebliches Problem für einen Geschäftsbetrieb. Nach der Insolvenz eines Kunden besteht jedoch nicht nur die Gefahr, offene Rechnungen abschreiben zu müssen - es besteht sogar die Gefahr, im Vorfeld der Insolvenz noch erhaltene Zahlungen an den Insolvenzverwalter Ihres Kunden zurückzahlen zu müssen. Das Problem: Insolvenzanfechtung Selbst die Insolvenz des Lieferanten kann Risiken aus Insolvenzanfechtung bergen und es drohen Doppelzahlungen. Wir informieren Sie gerne, welche Risiken bestehen und welche Vorkehrungen sinnvoll sind. +49 (0)30 . 397 467 72